Keine Mietminderung bei Parkettverfärbungen

Optische Beeinträchtigungen wie Verfärbungen am Parkett berechtigen den Mieter nicht dazu, die Miete zu mindern. Denn dieser Mangel führt nur zu einer unerheblichen Minderung der Gebrauchstauglichkeit der Mietsache, urteilt das Münchener Amtsgericht. (AZ: 474 C 2793/12)
(Quelle: Märkische Oderzeitung 06.10.12)

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