Prüfung des Bodenunterbaus bei nicht unterkellerten Räumen

 Pflicht des Bodenlegers zur Prüfung des Bodenunterbaus bei nicht unterkellerten Räumen 

Ein wegweisendes Urteil des OLG Bamberg


Hallo liebe Leserinnen und Leser,

als BDP Berliner Diele stehen wir für höchste Qualität und Transparenz bei der Bodenverlegung. Dazu gehört auch, dass wir uns intensiv mit den rechtlichen Rahmenbedingungen und der aktuellen Rechtsprechung auseinandersetzen, um sowohl unsere Kunden als auch unser Team optimal zu schützen und zu informieren. Ein kürzlich ergangenes Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg (Beschluss vom 28.08.2023 – 12 U 58/22) ist hier besonders relevant, da es die Prüf- und Hinweispflichten des Bodenlegers im Hinblick auf den Unterbau bei nicht unterkellerten Räumen deutlich stärkt.

Worum ging es in dem Fall?

Im Kern des Rechtsstreits stand ein Fall, in dem ein PVC-Bodenbelag in nicht unterkellerten Geschäftsräumen verlegt wurde. Der ursprüngliche Terrazzoboden stand direkt auf sandigem Untergrund, ohne jegliche Dämmung oder Feuchtigkeitssperre. Dies führte dazu, dass über die Jahre Feuchtigkeit aus dem Erdreich aufstieg, sich unter dem dampfdichten PVC-Belag sammelte und den verwendeten Klebstoff zersetzte. Das Ergebnis: Der Bodenbelag wölbte sich und stellte eine Stolperfalle dar.

Der Bodenleger hatte vor der Verlegung lediglich oberflächliche Feuchtigkeitsmessungen durchgeführt, aber keine weitergehenden Erkundigungen über den genauen Aufbau des Fußbodens eingeholt und insbesondere keine Bedenken angemeldet.

Das Urteil des OLG Bamberg: Klare Ansage zur Prüfpflicht

Das OLG Bamberg bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und urteilte klar zugunsten des Bauherrn. Die zentralen Punkte des Urteils, die für uns alle von Bedeutung sind, lauten:

  1. Umfassende Prüfpflicht des Bodenlegers: Das Gericht stellte fest, dass ein Bodenleger vor der Durchführung von Arbeiten in nicht unterkellerten Räumen verpflichtet ist, die Beschaffenheit des Fußbodenunterbaus genau zu prüfen. Dies gilt insbesondere für den Schutz gegen aufsteigende Feuchtigkeit, die Mängel am Bodenbelag verursachen kann.

  2. Bedenkenanmeldung ist Pflicht, auch bei BGB-Verträgen: Bleibt diese Prüfung ohne klares Ergebnis oder werden Risiken erkannt, muss der Bodenleger Bedenken anmelden. Dies gilt nicht nur bei VOB/B-Verträgen, sondern explizit auch bei den im privaten Bereich üblichen BGB-Bauverträgen.

  3. Keine zerstörende Bohrkernentnahme nötig: Das Urteil betont, dass für diese Prüfpflicht keine die Bausubstanz zerstörende Bohrkernentnahme erforderlich ist. Es gibt also andere, nicht-invasive Methoden, um die notwendigen Informationen zu erhalten. (Hinweis: Hier könnte man die 0,5mm Folienmethode aus dem Urteil kurz erwähnen, wenn man möchte.)

Warum ist dieses Urteil so wichtig?

Dieses Urteil unterstreicht die Verantwortung des Fachunternehmers. Als Bodenleger sind wir die Experten für den Bodenaufbau. Es ist unsere Aufgabe, potenzielle Risiken zu erkennen und unsere Kunden darauf hinzuweisen. Wenn wir dies versäumen und Mängel aufgrund eines ungeeigneten Untergrunds entstehen, haften wir für den Schaden.

Für dich als Kunde bedeutet dieses Urteil eine zusätzliche Sicherheit: Du kannst davon ausgehen, dass ein professioneller Bodenleger wie BDP Berliner Diele die notwendigen Prüfungen vornimmt und dich transparent über mögliche Risiken aufklärt. Das schützt dich vor unliebsamen Überraschungen und teuren Nachbesserungen.

Was bedeutet das für Ihr Projekt mit BDP Berliner Diele?

Bei BDP Berliner Diele leben wir diese Verantwortung. Bevor wir mit der Verlegung deines neuen Bodens beginnen, prüfen wir die Gegebenheiten vor Ort sorgfältig und nach den aktuellen Normen und der Rechtsprechung. Sollten wir auf Umstände stoßen, die ein Risiko für das Endergebnis darstellen könnten – sei es ein nicht abgedichteter Untergrund oder andere Faktoren –, werden wir dich umgehend und schriftlich darüber informieren. Unsere Bedenkenanmeldung ist dein Schutz und unsere Art, höchste Qualität und Langlebigkeit deines Bodens zu gewährleisten.

Dieses Urteil bekräftigt unsere Überzeugung, dass eine gründliche Vorbereitung und offene Kommunikation die Basis für jedes erfolgreiche Bauprojekt sind.

Hast du Fragen zu deinem geplanten Bodenprojekt oder diesem Urteil? Kontaktiere uns gerne – wir beraten dich umfassend!

Mit freundlichen Grüßen,

Dein Team von BDP Berliner Diele 

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