Wann der Bodenleger die Reißleine ziehen muss!
Unzureichende Vorunternehmerleistung:
Wann der Bodenleger die Reißleine ziehen muss! Ein Urteil des OLG Hamburg
Hallo liebe Leserinnen und Leser,
im komplexen Geflecht eines Bauprojekts greifen viele Gewerke ineinander. Oft baut ein Handwerker auf der Arbeit eines anderen auf – und genau hier lauern rechtliche Fallstricke, die für alle Beteiligten teuer werden können. Ein kürzlich ergangenes Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg (Urteil vom 17.01.2018 – 1 U 11/17) beleuchtet eindringlich die Verantwortung des Auftragnehmers bei unzureichenden Vorleistungen und die strengen Anforderungen an eine Bedenkenanmeldung.
Der Fall: Mangelhafter Untergrund und seine Folgen
In dem konkreten Fall ging es um die Verlegung eines Design-PVC-Bodenbelags in einer Arztpraxis. Nach der ersten Verlegung traten Dellen und Eindrücke auf, die auf eine instabile Calciumsulfat-Spachtelmassenschicht als Untergrund zurückzuführen waren – eine Vorleistung eines anderen Unternehmens. Auch nach einer Neuverlegung des Bodens durch den Generalunternehmer (die Klägerin), bei der derselbe, aber für die Praxisnutzung ungeeignete Bodentyp verwendet wurde, traten die Probleme wieder auf. Der Generalunternehmer hatte zwar ein Produktinformationsblatt ausgehändigt, jedoch keine explizite Bedenkenanmeldung bezüglich der Eignung des Bodens für die spezielle Praxisnutzung (z.B. durch Bürostuhlrollen) vorgenommen.
Das Urteil des OLG Hamburg: Klarheit bei den Anforderungen an einen Bedenkenhinweis
Das Gericht stellte in seinem Urteil folgende entscheidende Punkte klar:
Haftung für Mängel aus Vorleistungen: Das Werk des Auftragnehmers (hier der Bodenbelag) ist auch dann mangelhaft, wenn der Mangel auf die fehlerhafte Vorleistung eines anderen Unternehmens zurückzuführen ist. Der Bodenleger kann sich nicht einfach darauf berufen, dass er nur die Arbeit eines anderen fortgesetzt hat.
Entlastung nur durch ordnungsgemäßen Hinweis: Ein Auftragnehmer entgeht dieser Haftung nur, wenn er nachweisen kann:
dass der Mangel der Vorleistung nicht erkennbar war,
dass er auf diesen Mangel ordnungsgemäß hingewiesen hat, ODER
dass der fehlende Hinweis nicht ursächlich für die Entscheidung des Auftraggebers war.
Anforderungen an den Bedenkenhinweis: Der Bedenkenhinweis muss grundsätzlich erfolgen:
Zur rechten Zeit: Er muss vor der Ausführung der eigenen Leistung erfolgen, damit der Bauherr noch reagieren kann. Ein Hinweis nach Fertigstellung des Werks ist zu spät und wird als unwirksam angesehen.
In der gebotenen Form und Klarheit: Der Hinweis muss schriftlich erfolgen und so präzise formuliert sein, dass der Auftraggeber die Tragweite der Nichtbefolgung (d.h., welche Risiken entstehen, wenn er die Anregung des Handwerkers ignoriert) klar erkennen kann.
Gegenüber dem richtigen Adressaten: Der Hinweis muss an den Auftraggeber (oder seinen Bevollmächtigten) gerichtet sein.
Im vorliegenden Fall reichte das simple Aushändigen eines Produktinformationsblattes nicht aus, um die Anforderungen an eine wirksame Bedenkenanmeldung zu erfüllen. Der Hinweis kam zu spät und war nicht klar genug auf die spezifischen Risiken der Praxismöblierung bezogen.
Was bedeutet das für dich als Kunde und für uns als Unternehmen?
Dieses Urteil stärkt die Position des Auftraggebers und erhöht die Verantwortung des ausführenden Handwerkers erheblich:
Für dich als Kunde: Du kannst von uns erwarten, dass wir nicht nur unsere eigene Arbeit, sondern auch die vorgelagerten Leistungen kritisch prüfen. Sollten wir Bedenken haben – sei es bezüglich des Untergrunds, der Materialwahl (auch wenn diese von dritter Seite vorgegeben ist) oder anderer Faktoren, die das Ergebnis beeinträchtigen könnten – werden wir dich transparent und schriftlich darüber informieren. Das ermöglicht dir, informierte Entscheidungen zu treffen und schützt dich vor späteren Überraschungen und Mängeln.
Für uns als BDP Berliner Diele: Dieses Urteil untermauert unsere eigene Philosophie: Eine gründliche Prüfung vorab und eine klare, schriftliche Kommunikation von Bedenken ist essenziell. Es ist unsere Pflicht, dich nicht nur handwerklich, sondern auch beratend bestmöglich zu unterstützen und vor potenziellen Problemen zu bewahren. Das mag im ersten Moment etwas aufwändiger erscheinen, aber es schafft Vertrauen und sichert die Langlebigkeit und Qualität deines Bodens.
Wir sind stolz darauf, unsere Arbeit nach höchsten Standards auszuführen und dich umfassend zu beraten. Solltest du Fragen zu deinem geplanten Bodenprojekt haben oder eine Beratung zu den Anforderungen an deinen Untergrund wünschen, kontaktiere uns jederzeit.
Mit freundlichen Grüßen,
Dein Team von BDP Berliner Diele